Qualitätssicherung
Die BREMER PHARMA GMBH führt ein Qualitäts-Sicherungssystem (QSS), das nach GMP-Richtlinien strukturiert ist. Alle Elemente des QSS sind detailliert in unserem Qualitätssicherungshandbuch beschrieben. Das QSS ist für alle Mitarbeiter unseres Unternehmens verpflichtend.
Unser Qualitäts-Sicherungssystem basiert auf den Anforderungen des EG-GMP-Leitfadens. Es garantiert die Transparenz und Optimierung sämtlicher Arbeitsabläufe in unserem Unternehmen. Beginnend mit der Beschaffung der Rohstoffe über den Herstellungsprozess, die Untersuchung bis hin zur Freigabe der fertigen Produkte unterliegen sämtliche Produktionsschritte umfangreichen Qualitätskontrollen. Alle Bereiche unseres Unternehmens, wie beispielsweise Galenik, Validierung, Qualifizierung, Zulassung und Versand sind Bestandteil unseres Qualitäts-Sicherungssystems. Unser Qualitäts-Sicherungssystem unterliegt regelmässigen internen und externen Audits. Aufbauend auf diesem System können wir unseren Kunden den Erhalt unserer Produkte und Dienstleistungen in einer immerwährend hohen Qualität garantieren. Der BREMER PHARMA GMBH wurde die nach § 13 des deutschen Arzneimittelgesetzes vorgeschriebene Herstellungserlaubnis von der Bezirksregierung Detmold erteilt. Die Überwachung erfolgt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW, das für die Zulassung und Inspektion von Tierarzneimittelherstellern sowie für die Kontrolle des Handels mit Tierarzneimitteln zuständig ist. Geprüft wird nach den geltenden Regeln zur Good Manufacturing Practice (kurz GMP, dt. Gute Herstellungspraxis). Die Übereinstimmung wird mittels GMP-Zertifikat nachgewiesen.